Compliance im Konzern – CMS: Zentral steuern, lokal verantworten

In der aktuellen Ausgabe von f&w | führen und wirtschaften im Krankenhaus (6|2026) ist mein Beitrag zu einem Thema erschienen, das viele Krankenhauskonzerne in der Praxis beschäftigt.

Ein konzernweites Compliance-Management-System einzuführen klingt nach einer zentralen Aufgabe. Rechtlich ist es das nur zur Hälfte.

Das Trennungsprinzip gilt auch im Konzern: Die Geschäftsführung jeder Tochtergesellschaft bleibt für Legalität, Organisation und Überwachung in ihrem Haus selbst verantwortlich – unabhängig davon, wie eng die konzernweite Einbindung ist.

Gefragt ist deshalb ein hybrides Modell: Die Konzernmutter setzt den Rahmen (Mindeststandards, Risikomethodik, Meldewege), die abhängigen Gesellschaften setzen ihn in eigener Organverantwortung um. Ein bloßer Roll-out reicht nicht. Es braucht lokale Organbeschlüsse, eigene Ressourcen und klare Verantwortliche vor Ort.

Für Krankenhauskonzerne gilt das umso mehr: Sektorspezifische Risikofelder wie Zuweiserbeziehungen, Medizinproduktebeschaffung oder Abrechnungsintegrität lassen sich nicht von oben steuern, ohne dass jemand unten die operative Verantwortung trägt.

Die Haftung folgt dieser Logik: Konzernleitung und Tochtergeschäftsführung haften nebeneinander – nicht alternativ.

 

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